cowi-c5 hat geschrieben:Natürlich wollen die Versicherungen den Geschädigten dann in eine Ihrer Vertragswerkstätten „nötigen“ aber das muss man nicht hinnehmen.
Ich hatte unlängst die Diskussion mit einer gegnerischen Versicherung, die meine Lackierei nicht wollte. Da ich im Schadensfall sowieso nur noch per Anwalt mit Versicherungen rede, war das schnell geklärt. Viele Grüße,
Achim
Das stimmt so nicht:
Nehmen wir einmal an, der Schaden beläuft sich laut Gutachten auf 8000€. Der gegnerischen Versicherung erscheint die Höhe zu hoch und beziffert den Schaden über eigene Werkstätten in Deiner Nähe auf 5000€. Die Werkstatt muß dabei natürlich bestimmte Qualitätskriterien aufweisen. Dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als entweder die vorgeschlagene Werkstatt zu akzeptieren, oder, wie im Beispiel, die 5000€ zu nehmen und Dir selbst eine Werkstatt zu suchen. Da der Preis aber meistens so niedrig kalkuliert ist, wirst Du vermutlich selbst keine Werkstatt finden, der den Schaden für den Betrag repariert.
Ob Du das jetzt Nötigung nennen willst, bleibt Dir überlassen. Dies ist derzeit gängige Praxis und wird auch vor Gericht so gesehen. Jeder seriöse Anwalt wird Dir diese Praxis bestätigen.
Ob diese Praxis auch bei Inanspruchnahme der eigenen Vollkasko so abgewickelt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Selbst wenn dort mehr gezahlt werden sollte, sind natürlich die Aspekte wie Eigenbeteiligung und Rückstufung mit spitzem Bleistift mit zu berücksichtigen.
Gruß
Michael